Geisterfahrerwarnung im Radio

 

Wenn eine Gefahr im Straßenverkehr durch einen Geisterfahrer droht, müssen die Verkehrsteilnehmer umgehend gewarnt werden. Dabei leistet der Rundfunk einen entscheidenden Anteil. Ohne die "berühmten" Geisterfahrermeldungen im Radio wäre eine schnelle Information der Verkehrsteilnehmer nicht möglich.

 

Die Falschfahrer-Warnungen sind Eilmeldungen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk telefonisch von der örtlichen Polizei erhält. Daraufhin bekommt der Moderator im Studio auf seinem Bildschirm eine unübersehbare Meldung angezeigt, worauf sofort das Programm unterbrochen wird, damit die Meldung an die Hörer weitergegeben werden kann. Bei der Unterbrechung des Programms wird keinerlei Rücksicht auf z.B. noch nicht ausgespielte Musiktitel etc. genommen. Egal ob Moderation, Musik, Werbung oder auch Nachrichten - die Eilmeldung ist in diesem Moment wichtiger und wird mit dem EON-Signal an die Hörer weitergegeben. Wer also z.B. eine CD hört oder das Radio stumm geschalten, aber die EON-Funktion aktiviert hat, bekommt automatisch die Verkehrsdurchsagen mit, denn dafür schaltet das Radio auf  "Tuner" um, bzw. die Lautstärke erhöht sich. Wer öfters Radio hört, hat solche Warnungen sicherlich schon massenhaft gehört und kennt nun den Aufbau dieser Eilmeldungen bereits auswendig.

 

Radio mit RDS | EON-TA

Das Autoradio unterbricht Programme (auch CD oder MC) für die Dauer der Durchsage, wann immer der RDS-Sender eine Verkehrsfunkmeldung sendet - sofern Sie Ihr RDS-EON-Radio auf EON an und/oder Verkehrsfunk (TA = Traffic) eingestellt haben. Wenn Sie diese Funktion deaktivieren, haben Sie immer "ungestörten" Empfang, verpassen aber gegebenenfalls wichtige Verkehrsmeldungen. (Ein solches "EON-TA"-Signal wird über RDS weitergegeben und leider nicht von allen Sendern und Autoradios unterstützt! Öffentlich-rechtliche Rundfunksender senden in den meisten Fällen die Verkehrsmeldungen über "EON-TA".)

 

Radiosender unterscheiden sich in der Qualität und Aktualität der Verkehrsmeldungen

Wer die Geisterfahrerwarnungen schnell und ohne große Verzögerung hören möchte, sollte öffentlich-rechtliche Radiosender anhören, denn diese werden telefonisch von der Polizeibehörde über Geisterfahrer informiert. Wobei Privatsender diese Informationen normalerweiße nicht bzw. verspätet erhalten. Es gibt sogar Fälle, wo private Radiostationen die öffentl.-Rechtl. "abhören", die Eilmeldungen mitschreiben und dann ohne zu überprüfen selbst durchgeben. Hierbei kommt es natürlich zu Zeitverzögerungen.

 

Beispiel für eine Geisterfahrermeldung im Radio

Radiosender: BAYERN 3

 

Der diensthabende Moderator unterbricht sofort das Programm, als er eine auffallend rote Meldung auf seinem Monitor angezeigt bekommt. Gleich nach dem Sigi (Erkennungszeichen des Verkehrsservices auf BAYERN 3) verliest er die Eilmeldung:

 

"BAYERN 3 - der aktuellste Verkehrsservice um 16 Uhr 35.

Wir unterbrechen unser Programm für eine Geisterfahrermeldung.

!! Achtung Autofahrer !! Auf der A8 München - Salzburg kommt Ihnen zwischen den Anschlusstellen München-Perlach und München-Ramersdorf ein Fahrzeug entgegen. Fahren Sie auf beiden Richtungsfahrbahnen rechts und überholen Sie nicht.

Ich wiederhole: Auf der A8 München - Salzburg kommt Ihnen zwischen den Anschlusstellen München-Perlach und München-Ramersdorf ein Fahrzeug entgegen. Fahren Sie auf beiden Richtungsfahrbahnen rechts und überholen Sie nicht. Bleiben Sie bei Bayern 3 - wir melden sofort, wenn die Gefahr vorüber ist. [...]"

 

 

Die Hinweise, die Sie durch den Verkehrsfunk erhalten, sind wichtig und sollten von jedem Verkehrsteilnehmer, der auf dem betreffenden Autobahnabschnitt unterwegs ist, eingehalten werden. Jede Geisterfahrermeldung betrifft immer beide Richtungsfahrbahnen. Verkehrsteilnehmer, die auf der gegenüberliegenden Richtungsfahrbahn unterwegs sind, sind ebenso in höchster Gefahr.

 

Die Warnung vor dem Geisterfahrer wird dann in regelmäßigen Abständen wiederholt, solange die Gefahr noch besteht. Wenn die Gefahr vorüber ist, z.B. weil der Falschfahrer die Autobahn verlassen hat, wird eine Entwarnung durchgegeben. Diese sagt aus, dass die Gefahr durch den Geisterfahrer auf dem betreffenden Autobahnabschnitt nicht mehr besteht.